05. Februar 2026

Infos und Arbeitsmittel zum Notruftag/Rauchmeldertag

Liebe Mitglieder des Präsidiums,

im Februar und März finden gleich mehrere tolle Möglichkeiten statt, um auf die Themen der Feuerwehren aufmerksam zu machen und für ein Engagement in der Feuerwehr zu werben: 

  • EU-weiter Notruftag am 11.2.
  • Bundesweite Rauchmeldertage am Freitag, 13. Februar sowie 13. März  


EU-weiter Notruftag am 11.2.

Das Wählen des Notrufs 112 kann Leben retten. Doch etwa jeder Fünfte (19 Prozent) in Deutschland kennt die europaweite Notrufnummer 112 nicht oder ist sich unsicher – eine erhebliche Wissenslücke, wie eine aktuelle repräsentative YouGov-Umfrage im Auftrag von Doctolib aufdeckt. Um die Nummer bekannter zu machen, findet jährlich am 11.2. der europaweite Notruftag statt. Wir Feuerwehren sollten diesen Tag nutzen, um die Bürgerinnen und Bürger über die 112 zu informieren!


Bundesweiter Rauchmeldertag am Freitag, den Dreizehnten (13.2. und 13.3.)

Rauchmelder retten in Deutschland durchschnittlich 4,1 Menschen pro Tag vor gesundheitlichen Schäden oder sogar dem Tod. Das ergab eine Auswertung der Medienberichterstattung von Dezember 2019 bis Februar 2020 der Initiative „Rauchmelder retten Leben“. Vor allem nachts werden Brände in Privathaushalten zur tödlichen Gefahr, denn im Tiefschlaf riecht der Mensch nichts – schon drei Atemzüge des giftigen Rauchs können tödlich sein. Umso wichtiger, auf die lebenswichtigen Frühwarnsysteme hinzuweisen! Seit Anfang 2015 müssen grundsätzlich alle Wohnungen in Baden-Württemberg mit Rauchmeldern ausgestattet sein.

Arbeitsmaterial für Ihre Öffentlichkeitsarbeit

Der Landesfeuerwehrverband stellt Ihnen folgendes Infomaterial und Arbeitsmittel für die Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung:

  • Für Notruf- und Rauchmeldetag haben wir für Sie je eine Vorlage für eine Pressemitteilung erstellt, die Sie an Ihre regionalen Zeitungen und Gemeindeblätter senden können, siehe Anhang. Sie brauchen hierfür nur die rotmarkierten Passagen anpassen. Natürlich dürfen Sie die PM nach Ihren Vorstellungen modifizieren.
  • Aufblasbarer XXL-Rauchmelder: Die SV Sparkassenversicherung hat dem LFV BW zwei XXL-Rauchmelder für Werbeveranstaltungen der Feuerwehren übergeben. Ein Lüfter bläst den Melder auf, der mit Spannleinen gesichert wird. Es ist ein Platz von 6×6 Metern nötig. Die Feuerwehr, die den Melder haben möchte, holt ihn bei der Wehr ab, die ihn zuvor abgeholt hat. Anmeldungen bitte ausschließlich per Mail an post@fwvbw.de
  • Das Bestellformular für die beliebten Bilderbücher zum Thema „Wie geht der Notruf 112“ , „Verhalten im Brandfall“, sowie „Sicherer Umgang mit Feuer“ können Sie hier abrufen: 2024_Bestellformular_Buecher_BEBA.pdf – beachten Sie den Kostenanteil gemäß Bestellformular.
  • Die Bilderbücher „Wie geht der Notruf 112“ und „Verhalten im Brandfall“ bieten wir auch in den Sprachen Persisch und Arabischan – diese sind kostenlos. Wir berechnen lediglich die Versandkosten weiter. Hier erfahren Sie mehr.
  • Das Bestellformular für das Malbuch mit Badele und Württele zur Brandschutzerziehung inklusive – neu – Buntstiften können Sie hier abrufen: 2026_Bestellformular_Malbuch_und_Buntstifte_BEBA.pdf – beachten Sie den Kostenanteil gemäß Bestellformular.
  • Weitere begleitende Unterlagen sind auf der Internetseite des Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg unter https://www.fwvbw.de/materialien-zur-brandschutzerziehung-und-aufklaerung,304.html verfügbar.

Nutzen Sie gerne diese Möglichkeiten, um auf Ihre Arbeit in der Feuerwehr hinzuweisen! Wir wünschen viel Freude!


28. Oktober 2025

Handreichung zur Umsatzsteuerpflicht bei Feuerwehren

Aufgrund europarechtlicher Vorgaben musste der Bund die Umsatzsteuerbesteuerung der öffentlichen Hand neu regeln. Diese Regeln gelten ab dem 1. Januar 2027 flächendeckend für Bund, Länder und Kommunen. Handeln juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) auf privatrechtlicher Grundlage, werden sie nach der Neuregelung umsatzsteuerlich wie privatwirtschaftliche Unternehmer behandelt. Das betrifft grundsätzlich auch die öffentlichen Schulen und Kindertagesstätten in Baden-Württemberg.


04. September 2025

Checkliste für die Durchführung von Vereinsfesten

Im Landratsamt trafen sich die Vereine und Verbände des Ostalbkreises zu einem intensiven Austausch über die Entbürokratisierung im Ehrenamt – auch der Kreisfeuerwehrverband war mit dabei. Ein zentrales Ergebnis war die Idee, eine übersichtliche Checkliste zu entwickeln, die Vereinen eine klare Orientierung bietet: Was ist bei Vereinsfesten zu beachten? Welche Vorgaben gilt es einzuhalten? Und an wen können sich die Verantwortlichen in den Gemeinden oder beim Landkreis direkt wenden?


16. Juni 2025 (Aktualisiert am 28.10.2025)

Belegungsplan Feuerwehrhotel Sankt Florian

Der Belegungsplan für das Feuerwehrhotel Sankt Florian steht und wir freuen uns auf Ihre Reservierungen für die Saison 2026 – Ihre Buchungen für die Saison 2026 sind ab dem 1. Juli 2025 möglich. Bei uns können Sie auch in der neuen Saison Urlaub und Tagungen zu günstigen Konditionen buchen. Das gesamte Team des Feuerwehrhotels Sankt Florian freut sich schon heute auf Ihren Besuch.

Buchen könnt ihr auch über diesen Link: https://sankt-florian-titisee.de